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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 18. Juli 2026 · Entwurfsfassung
Diese AGB regeln die Überlassung und Nutzung der Software „Bundra" als kostenpflichtiges Jahresabonnement (Softwarelizenz) durch itjoy. Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie gegenüber Unternehmern.
Der Vertrieb erfolgt zum Marktstart. Kauf und Zahlung werden über Paddle als Merchant of Record abgewickelt (siehe § 4). Derzeit befindet sich Bundra in der Frühzugangs-/Wartelistenphase; ein Kauf ist noch nicht möglich.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Anbieter und Lizenzgeber der Software Bundra ist itjoy (nachfolgend „Anbieter"). Anschrift, Rechtsform und Vertretung: ITJoy, Inhaber: Milan Miko, Am Zeughaus 30, 97421 Schweinfurt (Einzelunternehmen). Kontakt: info@itjoy.de. Weitere Pflichtangaben enthält das Impressum.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Überlassung und Nutzung der Software Bundra zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) „Verbraucher" ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer" ist, wer den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt (§ 14 BGB).
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Software" bezeichnet die Anwendung Bundra für Windows, Linux und Android einschließlich der zugehörigen Aktualisierungen im Rahmen der jeweiligen Lizenz.
(2) „Lizenz" bezeichnet das zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristete, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software gemäß dem gewählten Tarif (§ 6).
(3) „Konto" bezeichnet ein vom Kunden eingebundenes Microsoft-365-/OneDrive-Konto. Bundra bündelt mehrere solcher Konten zu einem Ende-zu-Ende-verschlüsselten Laufwerk. Bundra ist ein unabhängiges Produkt des Anbieters und steht in keiner Verbindung zur Microsoft Corporation; die Nennung von „Microsoft 365" und „OneDrive" dient allein der Beschreibung der Kompatibilität.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung der Software Bundra zur Nutzung für die Dauer der Laufzeit des gewählten Abonnements sowie die Einräumung der Lizenz nach § 6. Bundra bündelt mehrere Microsoft-365-/ OneDrive-Konten zu einem einzigen, lokal Ende-zu-Ende-verschlüsselten Laufwerk (technischer Kern: gekapseltes rclone mit union, crypt und mount).
(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif (§ 5). Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: Multi-Konto-Pooling, lokale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Inhalte, ein Resilienz-Mechanismus mit Auto-Neustart/Remount und persistentem Schreib-Cache sowie plattformechte Schlüsselspeicher (Windows DPAPI, Linux libsecret/Keyring, Android KeyStore).
(3) Klarstellung zur Geschwindigkeit: Ein etwaiger Geschwindigkeitsvorteil entsteht ausschließlich durch die Verteilung der Last auf mehrere Konten (Pooling-Effekt). Der Anbieter sichert nicht zu, die Übertragungs- oder Drosselungseigenschaften der von Microsoft betriebenen Dienste (OneDrive) zu verändern oder „OneDrive schneller zu machen"; die serverseitige Drosselung liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(4) Plattformunterschiede: Auf Windows und Linux erfolgt ein echtes Einhängen als Laufwerk (Windows über WinFsp, Linux über FUSE). Auf Android (ab Version 8.0) läuft ein Hintergrunddienst mit gebündeltem rclone; ein Laufwerk-Mount auf Android besteht nicht (ein Datei-Browser/Sync ist geplant).
(5) Roadmap-Hinweis: Funktionen zur Backup-Planung und -Verifikation (in Kürze) sind noch nicht Bestandteil des ausgelieferten Funktionsumfangs. Sie werden erst geschuldet, sobald sie ausdrücklich als verfügbar ausgewiesen werden.
§ 4 Vertragsschluss; Paddle als Merchant of Record
(1) Der Verkauf der Lizenzen und die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgen über Paddle.com Market Ltd. (Judd House, 18–29 Mora Street, London EC1V 8BT, Vereinigtes Königreich) (nachfolgend „Paddle") als sogenannten Merchant of Record (Wiederverkäufer). Paddle tritt gegenüber dem Kunden als Verkäufer der Lizenz auf, schließt mit dem Kunden den kostenpflichtigen Kauf- bzw. Abonnementvertrag über die Lizenz, stellt die Rechnung aus, wickelt die Zahlung ab und führt die anfallende Umsatzsteuer ab.
(2) Rechtsverhältnisse: Für den Kauf- und Zahlungsvorgang gelten ergänzend die Käufer- und Nutzungsbedingungen von Paddle (Paddle Buyer Terms) [[TODO: Link/Fundstelle der Paddle-Bedingungen einsetzen]]. Für die Überlassung und Nutzung der Software im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gelten diese AGB. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Paddle-Bedingungen gilt hinsichtlich Kauf/Zahlung Paddle, hinsichtlich Softwarenutzung diese AGB.
(3) Der Bestellvorgang läuft über die von Paddle bereitgestellte Bezahlseite. Mit dem Abschluss des kostenpflichtigen Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Paddle bzw. mit der Bereitstellung der Lizenz durch den Anbieter zustande. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (Textform, z. B. E-Mail).
(4) Ansprechpartner: Für Fragen zu Zahlung, Rechnung, Rückerstattung und zum Zahlungswiderruf ist Paddle zuständig; für Fragen zur Software, Aktivierung und Nutzung der Anbieter (info@itjoy.de).
§ 5 Tarife, Preise und Zahlung
(1) Es gelten die folgenden Tarife und Launch-Preise. Alle Preise verstehen sich als EU-Bruttopreise inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer (in den USA ca. in US-Dollar, im Vereinigten Königreich ca. in Pfund Sterling). Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Bezahlseite von Paddle ausgewiesenen Preise.
| Tarif | € / Jahr | Geräte | Konten | Kern |
|---|---|---|---|---|
| Test | 0 (3 Tage) | — | 3 | Voller Funktionsumfang, ohne Kreditkarte; endet automatisch |
| Pro | 49 | 1 | bis 8 | Voller union+crypt+mount-Motor mit Pooling-Optimierung |
| Premium | 89 | 2 | bis 12 | Alles aus Pro; Backup-Planung/-Verifikation in Kürze |
(2) Der Testtarif ist unentgeltlich, läuft 3 Tage ab Aktivierung, erfordert keine Zahlungsdaten und endet automatisch, ohne in ein kostenpflichtiges Abonnement überzugehen.
(3) Das Entgelt für die kostenpflichtigen Tarife (Pro, Premium) ist im Voraus für die jeweilige Laufzeit fällig und wird über Paddle eingezogen. Die zulässigen Zahlungsarten ergeben sich aus der Bezahlseite von Paddle.
(4) Rechnungsstellung und Umsatzsteuerausweis erfolgen durch Paddle als Merchant of Record.
(5) Ein freiwilliges 30-Tage-Geld-zurück-Versprechen zum Marktstart bleibt vorbehalten und wird gesondert ausgewiesen; es lässt das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 13, Widerruf) unberührt. [[TODO: Geld-zurück-Bedingungen zum Launch festlegen und mit Paddle-Rückerstattungsprozess abstimmen]]
§ 6 Lizenz- und Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Abonnements ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software gemäß dem gewählten Tarif zu nutzen.
(2) Der Umfang der Nutzung ist tarifgebunden: Die zulässige Anzahl gleichzeitig genutzter Geräte und eingebundener Konten richtet sich nach der Tabelle in § 5 Abs. 1 (Pro: 1 Gerät, bis 8 Konten; Premium: 2 Geräte, bis 12 Konten).
(3) Die Lizenzierung erfolgt über signierte Offline-Lizenzen (ECDSA) mit Gerätebindung und einer Offline-Toleranz von 30 Tagen. Die Lizenzprüfung sperrt bei fehlender oder abgelaufener Lizenz ausschließlich den Start des verschlüsselten Laufwerks (Mount-Start); sie sperrt nie den Zugriff auf bereits lokal vorhandene, entschlüsselte Daten des Kunden.
(4) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder die Lizenz- und Gerätebindungsmechanismen umgehen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist (z. B. § 69e UrhG zur Herstellung der Interoperabilität). Eine Weitergabe, Vermietung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lizenz ist ausgeschlossen.
(5) Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht. Der Mount-Start wird nach Ablauf der Laufzeit gesperrt; bereits lokal vorhandene Daten sowie die in den Konten liegenden Chiffrate verbleiben beim Kunden.
§ 7 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Die kostenpflichtigen Tarife werden als Abonnement mit einer Erstlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss abgeschlossen.
(2) Das Abonnement kann vom Kunden ohne Angabe von Gründen zum Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode gekündigt werden. Wird es nicht gekündigt, verlängert es sich um jeweils weitere zwölf (12) Monate. Nach einer automatischen Verlängerung kann der Kunde jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). [[TODO: Verlängerungs- und Kündigungsfristen final juristisch bestätigen]]
(3) Die Kündigung ist ohne Login möglich, insbesondere über die Kündigungsseite (Kündigungs-Schaltfläche nach § 312k BGB) sowie in Textform (z. B. E-Mail an info@itjoy.de). Der Kunde erhält eine Bestätigung des Zugangs und der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger.
(4) Der Testtarif endet automatisch nach 3 Tagen; einer Kündigung bedarf es nicht.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(6) Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für eine gekündigte, aber noch laufende Periode werden nicht anteilig erstattet, soweit nicht das Widerrufsrecht (§ 13) oder ein freiwilliges Geld-zurück-Versprechen greift.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderlichen Systemvoraussetzungen (§ 10) selbst bereit.
(2) Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze. Er ist selbst dafür verantwortlich, die Nutzungsbedingungen der von ihm eingebundenen Dienste (insbesondere von Microsoft 365/OneDrive) einzuhalten. Der Anbieter prüft die Zulässigkeit der Nutzung dieser Drittdienste nicht und übernimmt hierfür keine Gewähr.
(3) Der Kunde ist für die von ihm gespeicherten Inhalte und deren Rechtmäßigkeit allein verantwortlich.
(4) Der Kunde hält seine Zugangsdaten und insbesondere das Master-Passwort (§ 9) geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.
(5) Der Kunde unterlässt jede missbräuchliche Nutzung sowie die Umgehung der Lizenz- und Gerätebindung (§ 6).
§ 9 Verschlüsselung und Master-Passwort — Hinweis zum Datenverlust
Master-Passwort-Verlust bedeutet Datenverlust. Die Inhalte werden lokal Ende-zu-Ende verschlüsselt; in den Konten liegen ausschließlich Chiffrate. Das Master-Passwort ist ausschließlich dem Kunden bekannt. Es gibt kein Hintertür- oder Reset-Verfahren. Geht das Master-Passwort verloren, ist der Zugriff auf die verschlüsselten Daten unwiederbringlich verloren.
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter das Master-Passwort weder kennt noch wiederherstellen kann.
(2) Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung des Master-Passworts sowie für eigene, unabhängige Sicherungskopien (Backups) seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 10 Systemvoraussetzungen und Verfügbarkeit
(1) Die Apps sind framework-abhängig (nicht „self-contained"). Voraussetzungen: Windows — .NET-10-Desktop-Runtime, WinFsp und rclone ≥ 1.74; Linux — FUSE sowie ein Keyring/`secret-tool`; Android — Version 8.0 oder höher.
(2) Die Verfügbarkeit, Leistung, Drosselung und der Fortbestand der eingebundenen Drittdienste (Microsoft 365/ OneDrive) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit dieser Drittdienste.
§ 11 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, für Verbraucher insbesondere die Regelungen über Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) einschließlich der Bereitstellung von Aktualisierungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
(2) Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass die Software die vereinbarte, im ausgelieferten Funktionsumfang beschriebene Beschaffenheit aufweist. Nicht geschuldet sind Eigenschaften, die ausdrücklich als Roadmap/ „in Kürze" gekennzeichnet sind (§ 3 Abs. 5).
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, für Schäden aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Datenverlust: Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die auf den Verlust des Master-Passworts (§ 9) oder auf eine unzureichende eigene Datensicherung des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde ist für regelmäßige, unabhängige Sicherungskopien selbst verantwortlich.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Leistung, Drosselung, Sperrung oder Änderungen der von Microsoft betriebenen Dienste (Microsoft 365/OneDrive) oder für Folgen einer Verletzung von deren Nutzungsbedingungen durch den Kunden (§ 8 Abs. 2).
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sowie der Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten ergeben sich aus der Seite Widerrufsbelehrung.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist (z. B. Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder des Leistungsumfangs) und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in der Mitteilung genannten, angemessenen Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen. [[TODO: Änderungsmechanismus/Fristen final juristisch prüfen]]
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts von dieser Rechtswahl unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Schweinfurt).
(3) Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG): Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und nicht verpflichtet. Hinweis: Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Kommission wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anbieter: itjoy · info@itjoy.deITJoy, Inhaber: Milan Miko, Am Zeughaus 30, 97421 Schweinfurt (Einzelunternehmen)
Vollständige Anbieterkennzeichnung: Impressum